Mit Antivirenprogrammen Stand der Technik für DSGVO einhalten

2023-07-08T16:16:31+02:00Dezember 4th, 2019|Gastbeiträge, Allgemein, Datenschutz|

Art. 32 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besagt, dass Unternehmen ihre Daten gemäß dem „Stand der Technik“ schützen müssen.