Hol dir deine Fahrtkosten vom Finanzamt zurück!
Wer regelmäßig zur Arbeit fährt, kennt die finanzielle Belastung. Ob Sprit, Ticketpreise oder Verschleiß: Der Arbeitsweg kostet Geld. Doch über die Entfernungspauschale (die sogenannte Pendlerpauschale) kannst du dir einen erheblichen Teil dieser Ausgaben über die Steuererklärung zurückholen.
Das Beste daran: Das deutsche Steuerrecht ist verkehrsmittelunabhängig. Es spielt absolut keine Rolle, ob du mit dem Auto fährst, in der Bahn sitzt oder die Strecke kostengünstig und clever mit einem wendigen Maxi-Scooter zurücklegst – der Abzugsbetrag pro Kilometer bleibt immer exakt gleich. Gerade für Roller-Fahrer und clevere Pendler ergibt sich hier ein enormer finanzieller Hebel, da die steuerliche Rückerstattung einen großen Teil der ohnehin schon geringen Unterhaltskosten deckt.
Mit unserem kostenlosen Pendler-Steuer-Rechner ermittelst du in wenigen Sekunden deine absetzbaren Werbungskosten für das Jahr. Gib einfach deine einfache Fahrstrecke, die Arbeitstage und deinen geschätzten Steuersatz ein, und wir zeigen dir sofort, mit welcher echten Netto-Erstattung du auf deinem Konto rechnen kannst.
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