Hol dir deine Fahrtkosten vom Finanzamt zurück!

Wer regelmäßig zur Arbeit fährt, kennt die finanzielle Belastung. Ob Sprit, Ticketpreise oder Verschleiß: Der Arbeitsweg kostet Geld. Doch über die Entfernungspauschale (die sogenannte Pendlerpauschale) kannst du dir einen erheblichen Teil dieser Ausgaben über die Steuererklärung zurückholen.

Das Beste daran: Das deutsche Steuerrecht ist verkehrsmittelunabhängig. Es spielt absolut keine Rolle, ob du mit dem Auto fährst, in der Bahn sitzt oder die Strecke kostengünstig und clever mit einem wendigen Maxi-Scooter zurücklegst – der Abzugsbetrag pro Kilometer bleibt immer exakt gleich. Gerade für Roller-Fahrer und clevere Pendler ergibt sich hier ein enormer finanzieller Hebel, da die steuerliche Rückerstattung einen großen Teil der ohnehin schon geringen Unterhaltskosten deckt.

Mit unserem kostenlosen Pendler-Steuer-Rechner ermittelst du in wenigen Sekunden deine absetzbaren Werbungskosten für das Jahr. Gib einfach deine einfache Fahrstrecke, die Arbeitstage und deinen geschätzten Steuersatz ein, und wir zeigen dir sofort, mit welcher echten Netto-Erstattung du auf deinem Konto rechnen kannst.

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Pendler-Steuer-Rechner

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Berechne deine Entfernungspauschale & Steuerersparnis (Aktuelle Rechtslage)

1. Arbeitsweg & Tage

Die kürzeste Straßenverbindung zur Arbeit.

Bei 5-Tage-Woche abzüglich Urlaub meist ca. 220 Tage.

2. Steuersatz

Wie viel Prozent Steuern zahlst du auf den letzten verdienten Euro? (Durchschnittlich ca. 30%, Spitzensteuersatz liegt bei 42%).

Dein steuerlicher Vorteil

Berechnungsgrundlage (Pauschalen) Betrag (Werbungskosten)
Strecke bis 20 km (0,30 € / km) 0 €
Strecke ab dem 21. km (0,38 € / km) 0 €
Gesamte absetzbare Pendlerpauschale 0 €

Gut zu wissen: Roller-Fahrer profitieren doppelt!

Die Entfernungspauschale wird vom Finanzamt unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt. Das bedeutet: Auch wenn dein Scooter nur einen Bruchteil der Kosten eines Autos verursacht, erhältst du den vollen Steuerabzug von 0,30 € bzw. 0,38 € pro Kilometer. So trägt das Finanzamt effektiv zur Finanzierung deines Rollers bei.

Hinweis: Ab 4.500 € Werbungskosten (ohne eigenen PKW) kann das Finanzamt im Einzelfall Nachweise über die tatsächlichen Kosten fordern. Diese Berechnung ist eine grobe Schätzung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

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