Warum Elon Musk das ZDF abmahnt und was das für den ÖRR bedeutet
Tech-Milliardär Elon Musk zieht gegen das ZDF in die rechtliche Schlacht.
Der Vorwurf: Das ZDF habe in der Sendung „ZDFheute live“ fälschlicherweise behauptet, Musk rufe zur „Jagd auf Migranten“ auf. Eine Abmahnung durch einen namhaften Anwalt brachte den Sender nun zum Einlenken – doch der Fall wirft tiefgreifende Fragen auf. Was passierte im Vorfeld wirklich? Wo würde ein möglicher Prozess stattfinden? Und wie steht es nach solchen Vorfällen um das Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Krawalle in Belfast und ein verhängnisvoller Tweet
Die juristische Eskalation und der Gerichtsstand
Kann man dem ÖRR noch vertrauen?
Fazit
Quellenangaben:
- DER SPIEGEL: „Elon Musk geht rechtlich gegen ZDF vor – wegen Belfast-Berichterstattung“ (16.06.2026)
- Deutschlandfunk: „ZDF gibt Unterlassungserklärung gegenüber Elon Musk ab und streicht umstrittene Passage“ (16.06.2026)
- DWDL: „ZDF gibt Unterlassungserklärung ab und kürzt Anmoderation“ (16.06.2026)
- Tagesspiegel: „Wegen Berichterstattung über Nordirland-Proteste: Elon Musk lässt das ZDF abmahnen“ (17.06.2026)
- Bildmaterial:https://artlist.io/ai/image-generator
Quellen zum Gerichtsstand im Äußerungsrecht:
- § 32 Zivilprozessordnung (ZPO) – Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Gesetzliche Grundlage. Besagt: „Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.“
- § 17 Zivilprozessordnung (ZPO) – Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen: Gesetzliche Grundlage für eine alternative Klage am Unternehmenssitz (Mainz).
- Mueller.legal (Kanzlei für Medienrecht): Fachartikel zum Thema „Fliegender Gerichtsstand im Presserecht“. Erklärt die Praxis, dass bei bundesweit abrufbaren Beiträgen eine Zuständigkeit faktisch bei fast allen Landgerichten in Deutschland begründet werden kann, was Klägern eine strategische Gerichtsauswahl ermöglicht.
- RA Mauritz (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht): Fachpublikation „Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Internet – wo darf man klagen?“. Bestätigt, dass bei Rechtsverletzungen, die online (z.B. in Mediatheken) stattfinden, der fliegende Gerichtsstand in der Praxis die Regel ist.
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