Gericht winkt Werbung bei Amazon Prime Video durch

Niederlage für hunderttausende Nutzer!
Ein harter Schlag für Streaming-Fans: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die massenhafte Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Zwangswerbung bei Amazon Prime Video abgewiesen. Knapp 330.000 Abonnenten hatten sich der Klage angeschlossen in der Hoffnung, sich gegen die im Februar 2024 eingeführten Werbeunterbrechungen und die monatliche Zusatzgebühr von 2,99 Euro wehren zu können.
Doch die Richter gaben nun dem US-Konzern recht. Warum das Gericht so entschieden hat und wieso der rechtliche Kampf für werbefreies Streamen trotzdem noch nicht endgültig vorbei ist.
Der Hintergrund: Ärger um die Werbepause
Große Enttäuschung bei den Verbraucherschützern
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Quellenangaben:
- Bayerisches Oberstes Landesgericht: Urteilsverkündung zur Abhilfeklage gegen Amazon (Juli 2026).
- Verbraucherzentrale Sachsen / vzbv: Offizielle Stellungnahmen zum Prozessverlauf und zur Ankündigung der Revision.
- Fach- und Nachrichtenportale: Aktuelle Berichterstattung zum Prozessausgang (u.a. Golem.de, WinFuture, Antenne Bayern; Stand: 17. Juli 2026).
- Bildmaterial: https://www.dall-efree.com
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