Job-to-Job-Erprobung: 4 Wochen den neuen Job testen
Praktikum bei vollem Gehalt und ohne Kündigung!
Wenn im eigenen Unternehmen dunkle Wolken aufziehen und ein Stellenabbau absehbar ist, stehen viele Arbeitnehmer vor einem Dilemma. Bleibt man und hofft, dass der eigene Arbeitsplatz sicher ist? Oder wagt man den Sprung ins Ungewisse und sucht sich etwas Neues – mit dem Risiko, dass es in der Probezeit beim neuen Chef doch nicht passt? Um diese Hürden für Beschäftigte abzubauen, hat das Bundeskabinett im Rahmen der aktuellen Wachstumsinitiative und des SGB III-Modernisierungsgesetzes die sogenannte Job-to-Job-Erprobung rechtlich verankert. Diese ermöglicht es Fachkräften in von Umstrukturierungen bedrohten Unternehmen, einen neuen Arbeitgeber bis zu vier Wochen lang in der Praxis zu testen, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis vorab kündigen zu müssen.
Bei uns erfahren Sie, wie das Modell funktioniert und wie Sie sich damit absichern können.

Was genau ist die Job-to-Job-Erprobung?
Wie funktioniert der Ablauf in der Praxis?
Für wen lohnt sich das Modell?
Das Gespräch mit dem aktuellen Arbeitgeber
Die Job-to-Job-Erprobung als Win-win-Strategie im Strukturwandel
Quellenangaben und rechtliche Grundlagen:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung: Spezifisch § 45a SGB III (Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive / Job-to-Job-Erprobung), eingeführt im Rahmen der Modernisierung der Arbeitsförderung.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Offizielle Veröffentlichungen, Kabinettsbeschlüsse und Erläuterungen zur „Wachstumsinitiative der Bundesregierung“ sowie zum SGB III-Modernisierungsgesetz.
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen und Beratungsangebote für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den Themen Beschäftigungssicherung, Vermeidung von Arbeitslosigkeit und geförderte Probearbeit.
- Deutscher Bundestag (DIP – Dokumentations- und Informationssystem): Gesetzentwürfe der Bundesregierung, Formulierungshilfen sowie die zugehörigen Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur gesetzlichen Verankerung der Job-to-Job-Erprobung.
- Bildmaterial: https://www.dall-efree.com/
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