Job-to-Job-Erprobung: 4 Wochen den neuen Job testen
Praktikum bei vollem Gehalt und ohne Kündigung!
Wenn im eigenen Unternehmen dunkle Wolken aufziehen und ein Stellenabbau absehbar ist, stehen viele Arbeitnehmer vor einem Dilemma. Bleibt man und hofft, dass der eigene Arbeitsplatz sicher ist? Oder wagt man den Sprung ins Ungewisse und sucht sich etwas Neues – mit dem Risiko, dass es in der Probezeit beim neuen Chef doch nicht passt? Um diese Hürden für Beschäftigte abzubauen, hat das Bundeskabinett im Rahmen der aktuellen Wachstumsinitiative und des SGB III-Modernisierungsgesetzes die sogenannte Job-to-Job-Erprobung rechtlich verankert. Diese ermöglicht es Fachkräften in von Umstrukturierungen bedrohten Unternehmen, einen neuen Arbeitgeber bis zu vier Wochen lang in der Praxis zu testen, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis vorab kündigen zu müssen.
Bei uns erfahren Sie, wie das Modell funktioniert und wie Sie sich damit absichern können.

Was genau ist die Job-to-Job-Erprobung?
Wie funktioniert der Ablauf in der Praxis?
Für wen lohnt sich das Modell?
Das Gespräch mit dem aktuellen Arbeitgeber
Die Job-to-Job-Erprobung als Win-win-Strategie im Strukturwandel
Quellenangaben und rechtliche Grundlagen:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung: Spezifisch § 45a SGB III (Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive / Job-to-Job-Erprobung), eingeführt im Rahmen der Modernisierung der Arbeitsförderung.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Offizielle Veröffentlichungen, Kabinettsbeschlüsse und Erläuterungen zur „Wachstumsinitiative der Bundesregierung“ sowie zum SGB III-Modernisierungsgesetz.
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen und Beratungsangebote für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den Themen Beschäftigungssicherung, Vermeidung von Arbeitslosigkeit und geförderte Probearbeit.
- Deutscher Bundestag (DIP – Dokumentations- und Informationssystem): Gesetzentwürfe der Bundesregierung, Formulierungshilfen sowie die zugehörigen Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur gesetzlichen Verankerung der Job-to-Job-Erprobung.
- Bildmaterial: https://www.dall-efree.com/
Bereit für die Börse – Mach den Test!
Beliebte Beiträge
Aktienkurse in Excel importieren – Tutorial
Aktienkurse in Excel zu importieren ist gar nicht so schwer. Und es lässt sich eine Menge damit machen. Wir zeigen wie es auf direktem Weg ohne Office 365 geht.
Excel Haushaltsbuch erstellen – Mit Statistik – Tutorial
Excel Haushaltsbuch selbst erstellen mit grafischem Dashboard Statistiken, Trends und Datenschnitt. Mit Pivot Table und Pivot Chart geht so einiges.
Zufallsgenerator in Excel erstellen – Mit Analysefunktion
Zufallszahlen in Excel kann man mit einer Funktion erstellen. Aber mehr Möglichkeiten gibt es durch die Analysefunktion in Excel. Die ist zwar meist versteckt, aber leicht zu aktivieren
Datenbank mit Eingabemaske und Suchfunktion in Excel
So erstellen Sie eine Datenbank mit Eingabemaske und Suchfunktion OHNE VBA KENNTNISSE in Excel ganz einfach. Durch eine gut versteckte Funktion in Excel geht es recht einfach.
Entwicklertools in Office 365 aktivieren
Schalten Sie die Entwicklertools in Excel, Word und Outlook frei. Erweitern Sie die Möglichkeiten mit zusätzlichen Funktionen in Office 365.
Text in Word diktieren und schreiben lassen
Texte in Word zu diktieren ist erheblich leichter und geht flotter als wenn Sie alles über die Tastatur eingeben müssen. Spracherkennung in Word funktioniert genauso wie externe Spracherkennungssoftware.














