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Mütterrente 3: Bis zu 765 Euro Nachzahlung –
Wer profitiert und was Sie jetzt wissen müssen

Mit der Verabschiedung des Rentenpakets Ende 2025 ist die Mütterrente III beschlossene Sache. Damit wird die jahrzehntelange Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten endlich beendet. Doch während der rechtliche Anspruch auf das zusätzliche Geld bereits Anfang 2027 entsteht, müssen sich Millionen Berechtigte noch bis 2028 gedulden – dürfen sich dann aber auf eine lukrative Einmalzahlung freuen.

Wer genau profitiert, wie hoch das Plus ausfällt und in welchen Fällen Sie selbst aktiv werden müssen, lesen Sie in unserem Überblick.

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Mütterrente 3
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Worum geht es bei der Mütterrente III?

Eltern, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, erwerben dafür Rentenansprüche. Bisher gab es hierbei einen Stichtag, der für viel Unmut sorgte:
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, rechnete die Deutsche Rentenversicherung (DRV) drei volle Jahre (36 Monate) als Erziehungszeit an.

Für Kinder, die vor 1992 auf die Welt kamen, waren es nach den bisherigen Reformen (Mütterrente I und II) lediglich zweieinhalb Jahre (30 Monate).

Das Gesetz zur Mütterrente III gleicht diese Lücke aus. Künftig werden für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr, einheitlich 36 Monate Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

Wie viel Geld bringt das konkret?

Die zusätzlichen sechs Monate Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder entsprechen genau 0,5 Rentenpunkten (Entgeltpunkten). Der Wert eines Rentenpunkts wird jährlich angepasst. Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert bundesweit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

Für die Mütterrente III bedeutet das ab 2027 folgendes monatliches Brutto-Rentenplus:

Anzahl der Kinder (vor 1992) Zusätzliche Rentenpunkte Monatliches Rentenplus (brutto)*
1 Kind 0,5 Punkte 21,26 Euro
2 Kinder 1,0 Punkte 42,52 Euro
3 Kinder 1,5 Punkte 63,78 Euro

* Berechnungsgrundlage ist der Rentenwert von 42,52 Euro (Stand 2. Halbjahr 2026). Mögliche Rentenerhöhungen im Jahr 2027 könnten den Betrag noch leicht anheben.

Der Zeitplan: Warum die Auszahlung auf sich warten lässt

Das Gesetz tritt offiziell am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Stichtag haben rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner rein rechtlich Anspruch auf die höhere Zahlung.

Tatsächlich auf dem Konto landen wird das Geld aber erst im Jahr 2028. Die Deutsche Rentenversicherung hat erfolgreich durchgesetzt, dass ihr mehr Vorlaufzeit eingeräumt wird. Die nachträgliche Anpassung von rund 10 Millionen bestehenden Rentenbescheiden ist ein enormer technischer und bürokratischer Kraftakt, der nicht bis Anfang 2027 zu bewältigen ist.

Die gute Nachricht: Das Geld für das Jahr 2027 verfällt nicht. Sobald die DRV die Konten im Jahr 2028 umgestellt hat, wird der Betrag für das gesamte Jahr 2027 rückwirkend als Einmalzahlung überwiesen.

Das ergibt folgende Mindest-Nachzahlungen für das Jahr 2027:

Anzahl der Kinder Nachzahlung für 2027 (mindestens)
1 Kind 255,12 Euro
2 Kinder 510,24 Euro
3 Kinder 765,36 Euro
  • Wenn Sie noch keinen Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung gestellt haben (das passiert nie automatisch nach einer Geburt).
  • Wenn Unklarheiten im Versicherungsverlauf bestehen, beispielsweise weil Erziehungszeiten im Ausland verbracht wurden oder Adoptivkinder erst nach dem 30. Lebensmonat in die Familie kamen. In diesen Fällen ist eine „Kontenklärung“ bei der DRV ratsam, damit 2028 alles reibungslos abläuft.

Mit der Mütterrente III löst der Gesetzgeber endlich ein altes Versprechen ein und stellt endlich alle Erziehenden rentenrechtlich gleich. Zwar strapaziert die verzögerte Auszahlung bis zum Jahr 2028 die Geduld der Betroffenen, die garantierte Nachzahlung von mindestens rund 255 Euro pro Kind tröstet jedoch über die Wartezeit hinweg. Da die Umsetzung automatisch erfolgt, können sich Rentnerinnen und Rentner mit geklärtem Rentenkonto entspannt zurücklehnen.

Quellenangaben:

  • Deutsche Rentenversicherung: Informationen zum Rentenpaket 2025 und zur technischen Umsetzung der Mütterrente III
  • Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (verabschiedet Dezember 2025)
  • Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Rentenwertfestsetzung 2026
  • Bildmaterial: Google Banana Pro 2

Über den Autor:

Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
Nach 20 Jahren in der Logistik habe ich mein Hobby welches mich seit Mitte der 1980er Jahre begleitet zum Beruf gemacht, und bin seit Anfang 2015 als Freelancer im Bereich Webdesign, Webberatung und Microsoft Office tätig. Nebenbei schreibe ich soweit es die Zeit zulässt noch Artikel für mehr digitale Kompetenz in meinem Blog.
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