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Neue Betrugsmasche: Gefälschte Briefe zur PV-Anlagen-Registrierung

Aktuell rollt eine neue Betrugswelle durch Deutschland, die gezielt Besitzer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Balkonkraftwerken ins Visier nimmt. Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur warnen eindringlich vor betrügerischen Schreiben, die per Post zugestellt werden.

In diesen Briefen wird fälschlicherweise behauptet, die Solaranlage des Empfängers sei nicht oder nicht korrekt im Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst.

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Gefälschte Briefe zur PV-Anlagen-Registrierung
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So funktioniert die Masche

Die Betrüger nutzen die generelle Unsicherheit rund um bürokratische Pflichten bei der Energieerzeugung aus. Die per Briefpost verschickten Schreiben wirken auf den ersten Blick hochoffiziell. Sie nutzen oftmals nachgeahmte Logos von Behörden wie der Bundesnetzagentur, von lokalen Netzbetreibern oder erfinden fiktive „Zentrale Registrierungsstellen“.

In dem Brief wird den Anlagenbetreibern suggeriert, dass bei der Überprüfung ihrer Daten Unstimmigkeiten aufgefallen seien. Um angeblich drohende Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro oder den Verlust der Einspeisevergütung abzuwenden, sollen die Empfänger schnell handeln.

Die Kriminellen fordern die Empfänger zu einer von zwei Handlungen auf:

  • Zahlung einer Gebühr: Es wird ein kostenpflichtiger „Eintragungsservice“ angeboten. Die Betroffenen sollen Überweisungen (meist zwischen 40 und 90 Euro) auf ein im Brief genanntes Konto tätigen, damit die Registrierung für sie übernommen wird.

  • Phishing per QR-Code oder Link: Der Brief enthält einen QR-Code oder eine Internetadresse, die auf eine gefälschte Webseite führt. Dort sollen die Anlagenbetreiber sensible persönliche Daten, Passwörter oder sogar Bankverbindungen eingeben.

Woran Sie die betrügerischen Schreiben erkennen

Es gibt einige eindeutige Indizien, an denen sich diese Betrugsversuche entlarven lassen:

  • Kostenpflichtige Forderungen: Die Registrierung einer PV-Anlage im offiziellen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist grundsätzlich kostenlos. Behörden fordern für diesen Vorgang niemals Gebühren.

  • Fehlende persönliche Ansprache: Oftmals sind die Briefe unpersönlich formuliert (z. B. „Sehr geehrter Anlagenbetreiber“), da die Betrüger Adressen auf gut Glück anschreiben.

  • Zeitdruck und Drohungen: Seriöse Behörden setzen bei fehlenden Einträgen angemessene Fristen und drohen nicht sofort in reißerischem Ton mit drakonischen Strafen oder sofortigen Netzabschaltungen.

  • Kontoverbindungen: Prüfen Sie die IBAN. Oftmals verweisen die Kontoverbindungen in den Betrugsbriefen auf ausländische Konten oder Zahlungsdienstleister.

Richtiges Verhalten im Verdachtsfall

Wenn Sie einen solchen Brief erhalten, sollten Sie Ruhe bewahren und folgende Schritte beachten:

  • Nicht zahlen und keine Daten preisgeben: Überweisen Sie unter keinen Umständen Geld und scannen Sie keine QR-Codes aus unaufgefordert zugesandten Briefen.

  • Status selbst prüfen: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage korrekt registriert ist, loggen Sie sich direkt über Ihren Browser auf der offiziellen Webseite des Marktstammdatenregisters (www.marktstammdatenregister.de) ein und prüfen Sie Ihren Status dort.

  • Anzeige erstatten: Informieren Sie die örtliche Polizei oder erstatten Sie online Anzeige bei der Internetwache Ihres Bundeslandes. Bringen Sie den Brief als Beweismittel mit oder laden Sie ein Foto davon hoch.

  • Verbraucherzentrale informieren: Melden Sie den Vorfall der Verbraucherzentrale. So helfen Sie dabei, aktuelle Warnungen an andere Verbraucher herauszugeben.

Hintergrund: Das Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das umfassende behördliche Register des Strom- und Gasmarktes, das von der Bundesnetzagentur geführt wird. Betreiber von Stromerzeugungsanlagen – dazu zählen auch private PV-Anlagen und kleine Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen dort einzutragen.

Diese Registrierung dient der Netzstabilität und der Datenerhebung für die Energiewende, ist jedoch immer ein gebührenfreier Vorgang

Quellenangaben

  • Warnmeldungen der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister
  • Aktuelle Pressemitteilungen der Verbraucherzentralen (Ressort Energie & Betrugsprävention)
  • Warnhinweise der Landeskriminalämter (Cybercrime)

Über den Autor:

Michael W. Suhr | Baujahr 1974Dipl. Betriebswirt | Webdesign- und Beratung | Office Training
Nach 20 Jahren in der Logistik habe ich mein Hobby welches mich seit Mitte der 1980er Jahre begleitet zum Beruf gemacht, und bin seit Anfang 2015 als Freelancer im Bereich Webdesign, Webberatung und Microsoft Office tätig. Nebenbei schreibe ich soweit es die Zeit zulässt noch Artikel für mehr digitale Kompetenz in meinem Blog.
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