Neue EU-Zollregeln lassen China-Importe im Online-Handel einbrechen
Ende des Billig-Rausches!
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine historische Wende im internationalen Online-Handel: Die jahrzehntelang genutzte Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro ist ersatzlos entfallen. Die Auswirkungen auf den Markt zeigen sich unmittelbar – das Paketvolumen billiger Direktimporte aus Fernost ist im ersten Monat nach Inkrafttreten der Neuregelung drastisch eingebrochen.

Das neue Gesetz: Was sich am 1. Juli 2026 geändert hat
Grundlage für die Marktentwicklung ist ein Beschluss des ECOFIN-Rats zur EU-Zollreform. Bis Ende Juni 2026 konnten Waren mit einem Wert von unter 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Seit dem 1. Juli 2026 gilt:
Der Effekt: Verkaufsvolumen der Asia-Plattformen bricht ein
Die neue Abgabe verändert die Preiskalkulation extrem günstiger Produkte maßgeblich. Auswertungsergebnisse von Zolldaten zeigen für den Zeitraum unmittelbar nach Einführung der Abgabe einen deutlichen Rückgang:
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Abrechnungsdetails
Die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze verfehlt ihre Wirkung nicht. Die Verhängung der 3-Euro-Pauschale hat den Zufluss an spottbilligen Direktimporten aus Fernost unmittelbar gebremst. Für Händler wie Temu oder AliExpress wird die Nutzung oder der Aufbau von Warenlagern innerhalb der EU nun zur zwingenden Voraussetzung, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ab November 2026 könnte zudem eine weitere Bearbeitungsgebühr („Union Handling Fee“) auf EU-Ebene folgen, die den Druck auf den Direktimport aus Drittstaaten weiter erhöhen dürfte.
Quellenangaben & weiterführende Links
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Zollbefreiung für Warensendungen unter 150 Euro entfällt
- Zoll.de – Vorschriften für Internetbestellungen aus einem Nicht-EU-Staat
- Statistisches Bundesamt (Destatis) – Pressemitteilung Nr. 255: Importe aus China 2026
- Bildmaterial: https://www.dall-efree.com
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