Warum die Krankenkasse Ihre Gesundheitskarte trotz Schulden nicht sperren darf
Wichtiges Urteil
Wer in finanzielle Schieflagen gerät und seine Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen kann, fürchtet oft nicht nur den Schuldenberg, sondern auch den Ausschluss von der medizinischen Versorgung. In der Praxis haben viele Krankenkassen in solchen Fällen kurzerhand die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gesperrt. Ein wegweisendes Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom Mai 2026 schiebt dieser Praxis nun einen Riegel vor und stärkt die Rechte der Versicherten maßgeblich.

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Das Urteil: Die Karte muss beim Versicherten bleiben
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Die Technik-Falle der Krankenkassen
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Quellenangaben:
- Bayerisches Landessozialgericht: Urteil vom 19. Mai 2026
- Sozialgesetzbuch V (SGB V): § 15 (Anspruch auf die elektronische Gesundheitskarte) und § 291c (Sperrung der Karte)
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