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Gehaltstransparenz: Ist die Gehaltsangabe bei Bewerbungen bald Pflicht?

Die Zeiten, in denen Bewerbende im Vorstellungsgespräch raten mussten, wie viel Budget für eine Position vorgesehen ist, neigen sich dem Ende zu. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) stellt den bisherigen Recruiting-Prozess auf den Kopf: Arbeitgeber werden künftig verpflichtet, das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne proaktiv offenzulegen – und zwar noch vor dem ersten Gespräch.

Was genau hinter dem neuen Gesetz steckt, wie der aktuelle Stand in Deutschland ist und welche weitreichenden Folgen das für den Arbeitsmarkt hat, beleuchtet unser Artikel.

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Gehaltstransparenz
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Kernforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die Richtlinie zielt in erster Linie darauf ab, den sogenannten Gender Pay Gap – also die geschlechtsspezifische Lohnlücke – zu schließen. Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen, greift die EU tief in die Bewerbungsverfahren ein. Die wichtigsten Neuerungen umfassen:

  • Vorab-Information über das Gehalt: Arbeitgeber müssen Bewerbenden künftig unaufgefordert mitteilen, welches Einstiegsgehalt oder welche objektive Gehaltsspanne für die Stelle vorgesehen ist. Dies kann direkt in der Stellenanzeige, spätestens jedoch mit der Einladung zum ersten Vorstellungsgespräch geschehen.

  • Verbot der Frage nach dem früheren Gehalt: Im gesamten Bewerbungsprozess dürfen Arbeitgeber künftig nicht mehr erfragen, wie viel die Kandidatinnen und Kandidaten in ihrem aktuellen oder vorherigen Job verdient haben. Dies soll verhindern, dass historisch gewachsene (und potenziell diskriminierende) Gehaltsunterschiede fortgeschrieben werden.

  • Auskunftsrecht für Beschäftigte: Auch bestehende Mitarbeitende erhalten das Recht, Informationen über die durchschnittliche Vergütung von Kollegen einzufordern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

  • Beweislastumkehr bei Diskriminierung: Werfen Arbeitnehmende ihrem Unternehmen eine diskriminierende Bezahlung vor, liegt die Beweislast nicht mehr bei ihnen. Der Arbeitgeber muss stattdessen im Zweifel nachweisen, dass der Gehaltsunterschied auf rein objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruht.

Aktueller Stand in Deutschland (Juni 2026)

Die Richtlinie wurde bereits Mitte 2023 auf europäischer Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten hatten anschließend genau drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

  • Abgelaufene Frist: Die offizielle Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026. Deutschland hat es nicht geschafft, bis zu diesem Stichtag ein verabschiedetes nationales Gesetz vorzulegen.

  • Unmittelbare Wirkung für bestimmte Arbeitgeber: Auch wenn das deutsche Umsetzungsgesetz noch aussteht, hat das Fristende juristische Konsequenzen. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können EU-Richtlinien unmittelbar anwendbar sein, wenn die Umsetzungsfrist verstrichen ist und die Regelungen hinreichend bestimmt sind.

    Dies gilt seit dem 8. Juni 2026 insbesondere im Bereich des Staates als Arbeitgeber. Öffentliche Verwaltungen und staatliche Betriebe müssen die Vorgaben zur Entgelttransparenz somit in der Regel bereits ab sofort anwenden.

  • Private Wirtschaft: Für privatwirtschaftliche Unternehmen gelten die weitreichenden Vorgaben grundsätzlich erst bindend, wenn der deutsche Gesetzgeber das Entgelttransparenzgesetz entsprechend reformiert hat. Arbeitsrechtsexperten rechnen damit, dass das neue Gesetz spätestens Anfang 2027 in Kraft tritt.

Auswirkungen auf Unternehmen und Bewerber

Die Richtlinie erfordert ein völliges Umdenken in den Personalabteilungen. Unternehmen können sich nicht mehr auf ihr Verhandlungsgeschick im späten Bewerbungsprozess verlassen oder abwarten, welche Gehaltsvorstellungen die Bewerbenden aufrufen. Stattdessen müssen sie im Vorfeld präzise Gehaltsstrukturen und objektive Vergütungskriterien etablieren. Wer keine transparenten Kriterien nachweisen kann, riskiert nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen durch die Beweislastumkehr, sondern auch erhebliche Reputationsschäden.

Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das Gesetz eine massive Erleichterung. Die asymmetrische Informationsverteilung wird aufgelöst, wodurch Verhandlungen auf Augenhöhe möglich werden und zeitaufwendige Bewerbungsprozesse für Jobs, die nicht den eigenen finanziellen Erwartungen entsprechen, vermieden werden können.

Kritik der Arbeitgeber: Bürokratie-Monster und Neiddebatten

Die weitreichenden Vorgaben der EU stoßen in der Wirtschaft jedoch nicht nur auf Zustimmung. Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsvertreter haben bereits massive Kritik an der neuen Richtlinie geäußert. Die Hauptbedenken umfassen:

  • Enormer bürokratischer Aufwand: Besonders für den Mittelstand (KMU) bedeutet die Pflicht, diskriminierungsfreie und völlig objektive Vergütungssysteme aufzubauen und weitreichende Berichtspflichten zu erfüllen, einen immensen administrativen und finanziellen Aufwand. Die geforderten Analysen zum Lohngefälle binden erhebliche Ressourcen.

  • Verlust an Flexibilität: Arbeitgeber befürchten, dass starre Gehaltsbänder die individuelle Honorierung von Leistung, besonderer Berufserfahrung oder dringend gesuchten Zusatzqualifikationen erschweren. Um Top-Talente auf einem hart umkämpften Fachkräftemarkt zu gewinnen, bedürfe es flexibler Verhandlungsspielräume, die nun massiv eingeschränkt werden.

  • Gefahr für das Betriebsklima: Die Transparenzpflichten und das weitreichende Auskunftsrecht der Belegschaft bergen aus Sicht vieler Unternehmen sozialen Sprengstoff. Wirtschaftsvertreter warnen davor, dass Gehälter oft komplexe, historisch gewachsene Hintergründe haben. Werden diese auf Durchschnittswerte reduziert offengelegt, könnten schnell Neiddebatten und eine tiefgreifende Unzufriedenheit unter den Beschäftigten entstehen.

  • Erhöhtes Klagerisiko: Durch die Beweislastumkehr befürchten Unternehmen eine Klagewelle. Da der Arbeitgeber im Zweifel beweisen muss, dass Gehälter nicht diskriminierend zustande kamen, wird ein hohes Prozessrisiko und im schlimmsten Fall die Etablierung einer regelrechten „Klageindustrie“ befürchtet.

Tipps für die Praxis: Wie sich Bewerber aktuell verhalten sollten

Da das formelle deutsche Gesetz noch auf sich warten lässt, befinden sich Bewerber im Juni 2026 noch in einer Zwischenphase. Folgende Strategien empfehlen sich aktuell für Vorstellungsgespräche:

  • Die Gehaltsfrage proaktiv einfordern: Wenn ein (privatwirtschaftliches) Unternehmen das Budget noch nicht vorab kommuniziert, sollten Bewerber nicht zögern, dies selbst vor dem ersten formellen Interview zu tun. Ein freundlicher Hinweis im Vorab-Telefonat („Um sicherzustellen, dass unsere Erwartungen übereinstimmen: In welcher Gehaltsspanne bewegt sich die Position?“) spart beiden Seiten Zeit, falls die Vorstellungen zu weit auseinanderliegen.

  • Souveräner Umgang mit der Frage nach dem alten Gehalt: Da die Frage nach dem aktuellen Verdienst künftig tabu ist, können Bewerber dieser Frage schon jetzt diplomatisch ausweichen. Anstatt das alte Gehalt zu nennen, empfiehlt sich eine zukunftsorientierte Antwort: „Aufgrund meiner Erfahrung und der Verantwortung in der neuen Position strebe ich ein Gehalt im Bereich von X bis Y Euro an.“

  • Zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern unterscheiden: Bewerber im öffentlichen Sektor können sich ab sofort auf die Transparenzpflichten berufen. Im privaten Sektor empfiehlt sich aktuell noch etwas Fingerspitzengefühl, da sich viele HR-Abteilungen noch in der Umstrukturierungsphase befinden.

  • Den eigenen Marktwert kennen: Transparenz ersetzt keine Vorbereitung. Auch wenn Arbeitgeber Spannen nennen, müssen Bewerber weiterhin gut argumentieren können, warum sie am oberen Ende dieses Budgets verortet werden sollten.

Fazit

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie beendet das Versteckspiel um Gehälter und markiert einen Wendepunkt für den europäischen Arbeitsmarkt. Auch wenn Deutschland die formelle Umsetzungsfrist zum 7. Juni 2026 verpasst hat, entfaltet die Richtlinie bereits erste rechtliche und vor allem praktische Wirkungen. Unternehmen sind gut beraten, ihre Stellenausschreibungen und Vergütungsstrukturen umgehend anzupassen, anstatt auf das finale deutsche Gesetz zu warten.

Wer hier proaktiv handelt, sichert sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen klaren Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.

Quellenangaben:

  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen.
  • Ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur unmittelbaren Wirkung von EU-Richtlinien nach Fristablauf.
  • Statistisches Bundesamt (Destatis) – Daten und Publikationen zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke (Gender Pay Gap).

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    Über den Autor:

    Michael Suhr | Bj. 1974
    Michael Suhr | Bj. 1974Dipl. Betriebswirt - Webdesigner
    Nach über 20 Jahren in der Logistikbranche habe ich den Schritt gewagt und mein langjähriges Hobby zum Beruf gemacht. Als Dipl. Betriebswirt, Webdesigner und Blogger verbinde ich heute handfestes wirtschaftliches Know-how mit kreativer digitaler Umsetzung. Auf meinem Blog dreht sich alles um die Themen, die mich täglich antreiben: Office-Optimierung, Karriere-Tipps, Tech-Trends und smarte Finanzen. Mein Ziel? Dir praktisches Wissen und digitale Lösungen an die Hand zu geben, die dich im Job und Alltag wirklich weiterbringen.
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