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Gericht winkt Werbung bei Amazon Prime Video durch

Niederlage für hunderttausende Nutzer!

Ein harter Schlag für Streaming-Fans: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die massenhafte Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Zwangswerbung bei Amazon Prime Video abgewiesen. Knapp 330.000 Abonnenten hatten sich der Klage angeschlossen in der Hoffnung, sich gegen die im Februar 2024 eingeführten Werbeunterbrechungen und die monatliche Zusatzgebühr von 2,99 Euro wehren zu können.

Doch die Richter gaben nun dem US-Konzern recht. Warum das Gericht so entschieden hat und wieso der rechtliche Kampf für werbefreies Streamen trotzdem noch nicht endgültig vorbei ist.

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Gericht winkt Werbung bei Amazon Prime Video durch
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Der Hintergrund: Ärger um die Werbepause

Anfang 2024 informierte Amazon seine Millionen Prime-Kunden über eine gravierende Änderung: Wer Prime Video nutzt, bekommt fortan nicht überspringbare Werbung in Filmen und Serien ausgespielt. Wer weiterhin ungestört und werbefrei streamen wollte, wurde zur Kasse gebeten und musste eine Zusatzgebühr von 2,99 Euro pro Monat akzeptieren.

Die Verbraucherzentrale Sachsen stufte dieses Vorgehen als rechtswidrige Vertragsänderung ein. Da Prime Video zuvor jahrelang ohne Unterbrecherwerbung im laufenden Programm funktionierte, sahen die Verbraucherschützer darin eine einseitige und unzulässige Verschlechterung der Abo-Konditionen. Mit einer Sammelklage (Abhilfeklage) zogen sie vor Gericht, um Schadensersatz und Rückzahlungen für die Nutzer zu erstreiten.

Die Begründung des Gerichts

Das Bayerische Oberste Landesgericht sah die rechtliche Situation jedoch anders und wies die Klage der Verbraucherschützer vollumfänglich ab. Die Richter begründeten ihr Urteil mit folgenden Kernpunkten:

  • Keine Garantie für Werbefreiheit: Amazon habe in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nie explizit zugesichert, dass der Streamingdienst auf ewig komplett werbefrei bleibt.

  • Keine falsche Vermarktung: Die Klägerseite konnte nicht belegen, dass Amazon Prime Video aktiv und gezielt als absolut werbefreies Produkt beworben wurde. Überspringbare Eigenwerbung vor Filmen gab es zudem schon vorher.

  • Prime ist ein Gesamtpaket: Das Gericht betonte, dass die Prime-Mitgliedschaft mehr umfasst als nur Streaming. Sie beinhaltet auch Vorteile wie den kostenlosen Premiumversand im Online-Shop. Da einige Kunden den Videodienst gar nicht nutzen, lasse sich die bloße Einführung von Werbung nicht pauschal als rechtlich unzulässige Entwertung des gesamten Abos werten.

Große Enttäuschung bei den Verbraucherschützern

Die Verbraucherzentrale reagierte nach der Urteilsverkündung massiv enttäuscht auf den Beschluss. Michael Hummel, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, argumentierte, dass Prime Video über Jahre hinweg „faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst“ wahrgenommen und genutzt wurde. Nach Ansicht der Verbraucherschützer dürfen Kunden schlichtweg nicht damit rechnen müssen, dass ihr laufender Vertrag während der Laufzeit plötzlich durch Werbung und eine Paywall für bisherige Standardfunktionen drastisch abgewertet wird.

Wie es jetzt weitergeht

Trotz der deutlichen Niederlage in erster Instanz ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen:

  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat noch keine endgültige rechtliche Bindungswirkung

  • Der Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH): Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls direkt die Revision zugelassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits angekündigt, diesen Schritt umgehend zu gehen und das Urteil anzufechten.

  • Geduld ist gefragt: Für die fast 330.000 im Klageregister angemeldeten Verbraucher heißt das vorerst: Abwarten. Der Fall wird nun an die höchste deutsche Zivilinstanz nach Karlsruhe weitergereicht. Ein finales BGH-Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten Klarheit schaffen. Bis dahin bleibt bei Amazon Prime Video für Nutzer alles beim Alten.

Amazon hat den ersten großen Etappensieg im Streit um die Zwangswerbung bei Prime Video errungen. Da der Konzern die vollkommene Werbefreiheit nie vertraglich wasserdicht garantiert hatte, sah das Gericht weder eine arglistige Täuschung noch eine unzulässige Vertragsänderung. Für die hunderttausenden Teilnehmer der Sammelklage ist das ein bitterer Rückschlag.

Da die Verbraucherzentrale jedoch in Revision geht, verlagert sich der Kampf nun vor den Bundesgerichtshof. Bis zu einer endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung müssen Prime-Kunden die Werbeunterbrechungen oder den Aufpreis von 2,99 Euro weiterhin hinnehmen.

Quellenangaben:

  • Bayerisches Oberstes Landesgericht: Urteilsverkündung zur Abhilfeklage gegen Amazon (Juli 2026).
  • Verbraucherzentrale Sachsen / vzbv: Offizielle Stellungnahmen zum Prozessverlauf und zur Ankündigung der Revision.
  • Fach- und Nachrichtenportale: Aktuelle Berichterstattung zum Prozessausgang (u.a. Golem.de, WinFuture, Antenne Bayern; Stand: 17. Juli 2026).
  • Bildmaterial: https://www.dall-efree.com

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    Über den Autor:

    Michael Suhr | Bj. 1974
    Michael Suhr | Bj. 1974Dipl. Betriebswirt - Webdesigner
    Nach über 20 Jahren in der Logistikbranche habe ich den Schritt gewagt und mein langjähriges Hobby zum Beruf gemacht. Als Dipl. Betriebswirt, Webdesigner und Blogger verbinde ich heute handfestes wirtschaftliches Know-how mit kreativer digitaler Umsetzung. Auf meinem Blog dreht sich alles um die Themen, die mich täglich antreiben: Office-Optimierung, Karriere-Tipps, Tech-Trends und smarte Finanzen. Mein Ziel? Dir praktisches Wissen und digitale Lösungen an die Hand zu geben, die dich im Job und Alltag wirklich weiterbringen.
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