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Aus NetzDG wird das Digitale Dienste Gesetz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde nicht von einer einzelnen Person erfunden, sondern von der deutschen Bundesregierung entwickelt. Das Gesetz trat in Deutschland am 1. Oktober 2017 in Kraft. Es wurde von dem damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiiert und von der Bundesregierung beschlossen. Das Ziel des Gesetzes besteht darin, die Bekämpfung von strafbaren Inhalten im Internet zu verbessern, insbesondere in sozialen Netzwerken. Es legt bestimmte Verpflichtungen für Betreiber von sozialen Netzwerken fest, um Hassrede, Fake News, Volksverhetzung und andere strafbare Inhalte zu bekämpfen und schneller zu entfernen. Dieses Gesetz wurde nun in das DSA (Digital Services Act) umtituliert und gründlich überarbeitet.

Digitale Dienste Gesetz ersetzt NetzDG
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Vom DSA (Digital Services Act) haben Sie vielleicht schon gehört. In Deutschland ist es auch als das Gesetz für digitale Dienste bekannt. Das Hauptziel des DSA besteht darin, EU-Bürgerinnen und -Bürger besser vor Desinformation, Hassrede und illegalen Dienstleistungen zu schützen. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist eine stärkere Regulierung großer Tech-Konzerne wie Facebook, Google, Apple und ähnlicher Unternehmen. Es wird gefordert, ein Meldesystem einzuführen, das die schnelle Entfernung illegaler Inhalte aus dem Internet ermöglicht. Gleichzeitig wird den Nutzern zugesichert, dass sie über die Löschung ihrer Inhalte informiert werden, um ihre Meinungsfreiheit zu wahren. Zudem sollen sie die Möglichkeit haben, diese Entscheidung anzufechten.

Aus NetzDG wird das Digitale Dienste Gesetz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde nicht von einer einzelnen Person erfunden, sondern von der deutschen Bundesregierung entwickelt. Das Gesetz trat in Deutschland am 1. Oktober 2017 in Kraft. Es wurde von dem damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiiert und von der Bundesregierung beschlossen. Das Ziel des Gesetzes besteht darin, die Bekämpfung von strafbaren Inhalten im Internet zu verbessern, insbesondere in sozialen Netzwerken. Es legt bestimmte Verpflichtungen für Betreiber von sozialen Netzwerken fest, um Hassrede, Fake News, Volksverhetzung und andere strafbare Inhalte zu bekämpfen und schneller zu entfernen. Dieses Gesetz wurde nun in das DSA (Digital Services Act) umtituliert und gründlich überarbeitet.

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Vom DSA (Digital Services Act) haben Sie vielleicht schon gehört. In Deutschland ist es auch als das Gesetz für digitale Dienste bekannt. Das Hauptziel des DSA besteht darin, EU-Bürgerinnen und -Bürger besser vor Desinformation, Hassrede und illegalen Dienstleistungen zu schützen. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist eine stärkere Regulierung großer Tech-Konzerne wie Facebook, Google, Apple und ähnlicher Unternehmen. Es wird gefordert, ein Meldesystem einzuführen, das die schnelle Entfernung illegaler Inhalte aus dem Internet ermöglicht. Gleichzeitig wird den Nutzern zugesichert, dass sie über die Löschung ihrer Inhalte informiert werden, um ihre Meinungsfreiheit zu wahren. Zudem sollen sie die Möglichkeit haben, diese Entscheidung anzufechten.

Das Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste

Die Anbieter von Vermittlungsdiensten müssen die Bestimmungen des DSA bis spätestens zum 17. Februar 2024 schrittweise umsetzen. Angesichts der umfangreichen Anforderungen steht nur noch begrenzt Zeit zur Verfügung. Es ist ratsam, dass Unternehmen schnell prüfen, ob sie von den neuen Pflichten betroffen sind. Anschließend sollten sie ihre Compliance-Strukturen rechtzeitig anpassen, erforderliche Änderungen an den Diensten vornehmen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen.

Die EU-Kommission hat die ersten Entscheidungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) getroffen und dabei 17 sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) sowie zwei sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) benannt. Diese Plattformen und Suchmaschinen erreichen mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer. Es stellte sich jedoch überraschend heraus, dass bekannte Portale für pornographische Inhalte weniger Nutzer haben als angenommen wurde – entweder wurde die Zahl bewusst niedriger angegeben oder es wurden tatsächlich weniger Nutzer gemeldet. Wovon eher auszugehen ist.

Als „sehr große Plattformen“ wurden zunächst die folgenden benannt:

  • Alibaba AliExpress
  • Amazon Store
  • Apple AppStore
  • Booking.com
  • Facebook
  • Google Play
  • Google Maps
  • Google Shopping
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Pinterest
  • Snapchat
  • TikTok
  • Twitter
  • Wikipedia
  • YouTube
  • Zalando
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Haftung für illegale Inhalte

Es ist von großer Bedeutung, dass der DSA die Haftungsprivilegien für Online-Dienste beibehält, die bereits in der E-Commerce-Richtlinie und dem deutschen TMG bekannt sind, wenn es um die Verbreitung illegaler Inhalte durch Nutzer geht. Demnach haften Online-Dienste grundsätzlich nicht selbst, wenn Nutzer über ihre Plattformen illegale Inhalte verbreiten. Die Anbieter müssen erst handeln, wenn sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangen, und es besteht keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung. Der DSA ergänzt diese Regelungen durch einheitliche Verfahrensanforderungen für Behörden, wenn es um die Anordnung von Löschungen oder Auskünften geht.

Sorgfaltspflichten der Plattformen

Die Hauptanforderungen umfassen die Verpflichtung, Kontaktinformationen für Nutzer und Behörden bereitzustellen und ein Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte einzurichten. Ähnlich dem deutschen NetzDG gibt es spezifische Verfahrensanforderungen für Online-Plattformen hinsichtlich der Inhaltsmoderation sowie obligatorische Beschwerde- und Streitbeilegungsmechanismen. Der DSA enthält auch umfassende Vorgaben für die Dienstgestaltung, wie Regeln für die Kennzeichnung von Online-Werbung, das Verbot von manipulativen Designelementen (sogenannte Dark Patterns) und Maßnahmen zum Schutz minderjähriger Nutzer. Handelsplattformen haben zusätzliche Prüfpflichten, um den Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen einzudämmen.

Besonders strenge Bestimmungen gelten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU haben. Diese Dienste müssen die systemischen Risiken ihrer Plattformen untersuchen, einschließlich der Verbreitung schädlicher Inhalte und ihrer Auswirkungen auf Wahlen, Menschenrechte und die psychische Gesundheit der Nutzer. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um erkannte Risiken zu minimieren. Eine unabhängige Prüfung der Risikobeurteilung muss jährlich durchgeführt werden. Daher wird für sehr große Dienste in Zukunft ein umfassendes und kontinuierliches Risiko- und Compliance-Management (Umsetzung des Gesetzes) erforderlich sein.

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Umsetzung und Sanktionen

Der DSA soll keine leere Worthülse sein. Der europäische Gesetzgeber hat besonderen Wert auf eine effektive und einheitliche Durchsetzung des DSA gelegt. Viele der Vorschriften sind eine direkte Reaktion auf Durchsetzungsdefizite, die bei der DSGVO aufgetreten sind. Eine der größten Neuerungen besteht darin, dass die Überwachung von sehr großen Diensten weitgehend zentralisiert und der Europäischen Kommission übertragen wurde. Es gibt umfassende Kooperationsrechte und -pflichten zwischen den nationalen Behörden. Diese Behörden erhalten eine Reihe wirksamer Durchsetzungsbefugnisse, einschließlich der Möglichkeit, den Dienst zu sperren. Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des DSA verstoßen, können zudem Bußgelder von bis zu 6 % ihres weltweiten Jahresumsatzes erhalten.

Darüber hinaus stellt der DSA klar, dass neben der behördlichen Durchsetzung auch betroffenen privaten Akteuren der Rechtsweg offensteht. Dies setzt den Trend des ergänzenden sogenannten privaten Vollzugs europäischer Rechtsakte fort und erhöht die Sanktions- und Haftungsrisiken für Unternehmen erheblich. Betroffene Privatpersonen haben auch die Möglichkeit, sich bereits vor einer Klageerhebung von spezialisierten Verbänden und Organisationen vertreten zu lassen.

Die Anbieter von Vermittlungsdiensten müssen die Bestimmungen des DSA bis spätestens zum 17. Februar 2024 schrittweise umsetzen. Angesichts der umfangreichen Anforderungen steht nur noch begrenzt Zeit zur Verfügung. Es ist ratsam, dass Unternehmen schnell prüfen, ob sie von den neuen Pflichten betroffen sind. Anschließend sollten sie ihre Compliance-Strukturen rechtzeitig anpassen, erforderliche Änderungen an den Diensten vornehmen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen.

Die EU-Kommission hat die ersten Entscheidungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) getroffen und dabei 17 sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) sowie zwei sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) benannt. Diese Plattformen und Suchmaschinen erreichen mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer. Es stellte sich jedoch überraschend heraus, dass bekannte Portale für pornographische Inhalte weniger Nutzer haben als angenommen wurde – entweder wurde die Zahl bewusst niedriger angegeben oder es wurden tatsächlich weniger Nutzer gemeldet. Wovon eher auszugehen ist.

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Haftung für illegale Inhalte

Es ist von großer Bedeutung, dass der DSA die Haftungsprivilegien für Online-Dienste beibehält, die bereits in der E-Commerce-Richtlinie und dem deutschen TMG bekannt sind, wenn es um die Verbreitung illegaler Inhalte durch Nutzer geht. Demnach haften Online-Dienste grundsätzlich nicht selbst, wenn Nutzer über ihre Plattformen illegale Inhalte verbreiten. Die Anbieter müssen erst handeln, wenn sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangen, und es besteht keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung. Der DSA ergänzt diese Regelungen durch einheitliche Verfahrensanforderungen für Behörden, wenn es um die Anordnung von Löschungen oder Auskünften geht.

Sorgfaltspflichten der Plattformen

Die Hauptanforderungen umfassen die Verpflichtung, Kontaktinformationen für Nutzer und Behörden bereitzustellen und ein Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte einzurichten. Ähnlich dem deutschen NetzDG gibt es spezifische Verfahrensanforderungen für Online-Plattformen hinsichtlich der Inhaltsmoderation sowie obligatorische Beschwerde- und Streitbeilegungsmechanismen. Der DSA enthält auch umfassende Vorgaben für die Dienstgestaltung, wie Regeln für die Kennzeichnung von Online-Werbung, das Verbot von manipulativen Designelementen (sogenannte Dark Patterns) und Maßnahmen zum Schutz minderjähriger Nutzer. Handelsplattformen haben zusätzliche Prüfpflichten, um den Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen einzudämmen.

Besonders strenge Bestimmungen gelten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU haben. Diese Dienste müssen die systemischen Risiken ihrer Plattformen untersuchen, einschließlich der Verbreitung schädlicher Inhalte und ihrer Auswirkungen auf Wahlen, Menschenrechte und die psychische Gesundheit der Nutzer. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um erkannte Risiken zu minimieren. Eine unabhängige Prüfung der Risikobeurteilung muss jährlich durchgeführt werden. Daher wird für sehr große Dienste in Zukunft ein umfassendes und kontinuierliches Risiko- und Compliance-Management (Umsetzung des Gesetzes) erforderlich sein.

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Umsetzung und Sanktionen

Der DSA soll keine leere Worthülse sein. Der europäische Gesetzgeber hat besonderen Wert auf eine effektive und einheitliche Durchsetzung des DSA gelegt. Viele der Vorschriften sind eine direkte Reaktion auf Durchsetzungsdefizite, die bei der DSGVO aufgetreten sind. Eine der größten Neuerungen besteht darin, dass die Überwachung von sehr großen Diensten weitgehend zentralisiert und der Europäischen Kommission übertragen wurde. Es gibt umfassende Kooperationsrechte und -pflichten zwischen den nationalen Behörden. Diese Behörden erhalten eine Reihe wirksamer Durchsetzungsbefugnisse, einschließlich der Möglichkeit, den Dienst zu sperren. Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des DSA verstoßen, können zudem Bußgelder von bis zu 6 % ihres weltweiten Jahresumsatzes erhalten.

Darüber hinaus stellt der DSA klar, dass neben der behördlichen Durchsetzung auch betroffenen privaten Akteuren der Rechtsweg offensteht. Dies setzt den Trend des ergänzenden sogenannten privaten Vollzugs europäischer Rechtsakte fort und erhöht die Sanktions- und Haftungsrisiken für Unternehmen erheblich. Betroffene Privatpersonen haben auch die Möglichkeit, sich bereits vor einer Klageerhebung von spezialisierten Verbänden und Organisationen vertreten zu lassen.

Wo geht die Reise hin?

Wo geht die Reise hin?

Obwohl es einige Jahre dauern wird, bis sich zeigt, wie Behörden und Gerichte die Vorschriften des DSA in der Praxis anwenden, ist bereits jetzt klar, dass digitale Vermittlungsdienste mit erhöhtem Compliance-Aufwand (Einhaltung der Gesetze) konfrontiert sein werden. Dies gilt insbesondere für Anbieter sehr großer Dienste. Sie müssen nicht nur umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen, sondern dies bereits vier Monate nach dem Beschluss der Europäischen Kommission, sie als sehr großen Dienst einzustufen – selbst wenn dieser Zeitpunkt vor dem 17. Februar 2024 liegt. Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen, welche Änderungen sie in Bezug auf ihre internen Strukturen, die Bereitstellung ihrer Dienste und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen müssen und entsprechende Prozesse in Gang setzen.

Darüber hinaus sollten Unternehmen auch die weiteren Gesetze und Gesetzesvorhaben im Auge behalten, mit denen die EU versucht, die digitale Welt regulatorisch zu kontrollieren und die Teil der Digitalstrategie der Kommission sind. Dazu gehören der Data Governance Act sowie Gesetzesvorhaben wie der Data Act und der AI Act. Besonders eng verwandt mit dem DSA ist der Digital Markets Act (DMA), der spezielle wettbewerbsrechtliche Verhaltensregeln für große Plattformen mit Gatekeeper-Funktion aufstellt, um die Marktmacht der großen Digitalkonzerne einzuschränken.

Obwohl es einige Jahre dauern wird, bis sich zeigt, wie Behörden und Gerichte die Vorschriften des DSA in der Praxis anwenden, ist bereits jetzt klar, dass digitale Vermittlungsdienste mit erhöhtem Compliance-Aufwand (Einhaltung der Gesetze) konfrontiert sein werden. Dies gilt insbesondere für Anbieter sehr großer Dienste. Sie müssen nicht nur umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen, sondern dies bereits vier Monate nach dem Beschluss der Europäischen Kommission, sie als sehr großen Dienst einzustufen – selbst wenn dieser Zeitpunkt vor dem 17. Februar 2024 liegt. Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen, welche Änderungen sie in Bezug auf ihre internen Strukturen, die Bereitstellung ihrer Dienste und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen müssen und entsprechende Prozesse in Gang setzen.

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    Über den Autor:

    Michael Suhr | Bj. 1974
    Michael Suhr | Bj. 1974Dipl. Betriebswirt - Webdesigner
    Nach über 20 Jahren in der Logistikbranche habe ich den Schritt gewagt und mein langjähriges Hobby zum Beruf gemacht. Als Dipl. Betriebswirt, Webdesigner und Blogger verbinde ich heute handfestes wirtschaftliches Know-how mit kreativer digitaler Umsetzung. Auf meinem Blog dreht sich alles um die Themen, die mich täglich antreiben: Office-Optimierung, Karriere-Tipps, Tech-Trends und smarte Finanzen. Mein Ziel? Dir praktisches Wissen und digitale Lösungen an die Hand zu geben, die dich im Job und Alltag wirklich weiterbringen.
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