Deutschland segnet die KI-Verordnung ab – Was jetzt wichtig ist!
Innovations-Booster oder bürokratischer Flickenteppich?
Das Warten hat ein Ende: Deutschland hat das nationale Gesetz zur Umsetzung des viel diskutierten europäischen AI Acts endgültig durchgewinkt! Doch während die Politik das neue Gesetz als wirtschaftsfreundlichen Meilenstein feiert, schlagen Zivilgesellschaft und Digitalverbände Alarm. Droht ein Überwachungs-Albtraum, versinkt die deutsche KI-Szene im Zuständigkeits-Chaos oder gelingt uns tatsächlich der Spagat zwischen Innovation und Sicherheit?
Wir haben den brandaktuellen Beschluss durchleuchtet – mit allen Fakten, Fristen und der geballten Kritik.

Der Startschuss ist gefallen: Das KI-MIG ist da
Die europäische KI-Verordnung (AI Act) ist seit August 2024 in Kraft, doch die praktische Umsetzung auf Länderebene stand noch aus. Die Uhr tickte, denn am 2. August 2026 treten weitreichende EU-Regeln für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme in Kraft. Pünktlich vor diesem Stichtag hat die Bundesregierung nun geliefert:
Am 11. Juni 2026 hat der Deutsche Bundestag das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) beschlossen. Am vergangenen Freitag, den 10. Juli 2026, gab schließlich auch der Bundesrat sein endgültiges Go. Laut Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und Minister Karsten Wildberger soll das Gesetz die EU-Vorgaben „maximal innovationsoffen“ und „bürokratiearm“ in deutsches Recht gießen.
Wer kontrolliert in Deutschland künftig die KI?
Die deutsche KI-Aufsicht wird auf mehreren Säulen aufgebaut, um die Regularien in die Praxis umzusetzen:
Die Zentrale (Bundesnetzagentur)
Der One-Stop-Shop für Unternehmen
Sektorale Aufsicht
Die Schattenseite: Massive Kritik am deutschen KI-Gesetz
rotz des politischen Schulterklopfens („Wir legen der KI-Entwicklung keine Steine in den Weg“, so die Union im Bundestag) hagelt es von verschiedenen Seiten scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes. Die Kritikpunkte lassen sich in zwei große Lager teilen: Bürgerrechte und Wirtschaftspraxis.
Zivilgesellschaft: „Grundrechte stehen hinten an“
Besonders lautstark äußern sich Netzaktivisten und NGOs wie AlgorithmWatch. Ihre Vorwürfe an die Bundesregierung wiegen schwer:
- Kein Transparenzregister: Ein zentrales öffentliches KI-Transparenzregister für Deutschland, in dem nachvollzogen werden kann, welche Behörden und Unternehmen welche KI-Systeme nutzen, wurde von der Bundesregierung ignoriert und nicht in das Gesetz aufgenommen.
- Lücken beim biometrischen Datenschutz: Bürgerrechtler kritisieren, dass ein weitreichendes Verbot der biometrischen Fernidentifizierung (z. B. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum) im deutschen Umsetzungsgesetz fehlt. Sie sehen die Gefahr eines schleichenden Überwachungsstaates.
Wirtschaft und Verbände: Angst vor dem „Flickenteppich“
Der Digitalverband Bitkom und die Industrie- und Handelskammern (IHK) treiben ganz andere Sorgen um. Sie befürchten, dass Deutschland sich durch eine zu komplizierte Struktur selbst ausbremst:
- Zuständigkeits-Chaos der Bundesländer: Da die Bundesländer eigene Aufsichtszuständigkeiten für den KI-Einsatz in ihren Landesbehörden erhalten, warnt der Bitkom vor einem regulatorischen „Flickenteppich aus 16 Regimen“. Einheitliche Maßstäbe für horizontale Themen (wie Dokumentation oder menschliche Aufsicht) seien so kaum zu gewährleisten.
- Inländerdiskriminierung: Es besteht die Sorge vor einem sogenannten „Gold-Plating“ – also der Gefahr, dass deutsche Behörden strengere Prüfpraktiken anlegen als andere EU-Staaten. Das würde heimische KI-Entwickler im europäischen Wettbewerb massiv benachteiligen.
Was ändert sich jetzt konkret für Unternehmen?
Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gibt es für die Wirtschaft keine Ausreden mehr. Unternehmen müssen sich auf ernsthafte Konsequenzen bei Non-Compliance einstellen:
Der Stichtag (2. August 2026): Ab diesem Datum greifen die Hochrisiko-Pflichten der EU-Verordnung vollumfänglich. Nationale Aufsichtsbehörden können dann Inspektionen durchführen, Unterlagen anfordern, Systeme direkt testen und bei Verstößen die Nutzung untersagen.
Empfindliche Strafen: Seit geraumer Zeit sind bereits die Verbote für KI-Praktiken mit „unvertretbarem Risiko“ (z.B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz) anwendbar. Das Sanktionsregime ist drastisch: Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ausfällt).
Kein Ersatz für die DSGVO: Das neue KI-Gesetz ersetzt bestehende Regeln nicht. Datenschutz-Folgenabschätzungen bleiben weiterhin Pflicht, die KI-Regularien zur Datenqualität (Art. 10) und Transparenz (Art. 13) kommen lediglich oben drauf.
Auswirkungen für Bürger und Verbraucher
Hinter dem sperrigen Gesetzestext des nationalen KI-MIG und der EU-Verordnung verbergen sich handfeste Veränderungen für deinen Alltag. Kurz gesagt: Als Bürger und Verbraucher bekommst du mächtige neue Schutzschilde in die Hand gedrückt – stehst aber gleichzeitig vor ein paar bürokratischen Lücken.
Mehr Transparenz: Schluss mit dem Rätselraten
Kennst du das Gefühl, nicht genau zu wissen, ob am anderen Ende des Kundenchats ein Mensch oder eine Maschine sitzt? Damit ist bald Schluss.
- Kennzeichnungspflicht für Chatbots: Wenn du mit einer KI interagierst, muss das für dich klar und verständlich offengelegt werden.
- Deepfake-Warnung: KI-generierte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die täuschend echt wirken, müssen von den Erstellern und Plattformen zwingend als „synthetisch generiert“ markiert werden.
Das „Recht auf Erklärung“ bei Fehlentscheidungen
Bisher war es oft eine absolute Blackbox, warum ein Algorithmus dich benachteiligt hat. Ab August 2026 wendet sich das Blatt:
- Wenn ein sogenanntes Hochrisiko-KI-System eine Entscheidung trifft, die dich massiv betrifft – zum Beispiel die automatisierte Absage bei einer Jobbewerbung, die Verweigerung eines Bankkredits oder die Einstufung deiner Krankenversicherung –, hast du ein ausdrückliches Recht auf eine verständliche Erklärung.
- Führt ein fehlerhaftes KI-System zu einem Vermögensschaden oder verletzt deine Persönlichkeitsrechte, hast du das Recht, juristisch dagegen vorzugehen. Es entstehen klare Schadensersatz-, Unterlassungs- und Korrekturansprüche gegen die Betreiber.
Rote Linien: Schutz vor digitaler Überwachung
Einige besonders sensible Einsatzszenarien werden zum Schutz deiner Grundrechte komplett verboten:
- Verbot von Social Scoring: Ein staatliches Punktesystem zur Bewertung deines Sozialverhaltens (wie man es beispielsweise aus China kennt) ist in der EU tabu.
- Keine Emotionserkennung: Am Arbeitsplatz oder in der Schule/Universität darf keine KI eingesetzt werden, die versucht, deine Gefühle oder deine Stimmung zu analysieren.
- Schutz deiner Biometrie: Das massenhafte, ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet (z. B. aus deinen Social-Media-Profilen) zum Aufbau von Überwachungsdatenbanken ist verboten.
Wo ist der Haken? Die Schattenseiten für Bürger und Verbraucher
Obwohl der Verbraucherschutz theoretisch zwar gestärkt wird, gibt es zwei dicke Wermutstropfen, die vor allem durch die konkrete deutsche Gesetzgebung zementiert wurden:
Der Staat genießt Welpenschutz
Die unsichtbare Behörden-KI
Was tust du, wenn eine KI deine Rechte verletzt?
Für diesen Fall musst du künftig nicht direkt vor Gericht ziehen. Bei der Bundesnetzagentur wird ein zentrales, barrierefreies Beschwerdeportal eingerichtet. Wenn du den begründeten Verdacht hast, dass ein KI-System dich diskriminiert, manipuliert oder gegen die Kennzeichnungspflichten verstößt, kannst du dort eine offizielle Beschwerde einreichen. Die Marktüberwachungsbehörden sind dann gesetzlich verpflichtet, dem Fall nachzugehen.
Der Einsatz von KI wird zum Spießroutenlauf für Unternehmen
Für Unternehmen – vom agilen Start-up bis zum etablierten Mittelständler – verwandelt sich die Umsetzung der KI-Verordnung durch das deutsche KI-MIG in der Praxis in einen echten bürokratischen Hindernislauf. Was in Brüssel und Berlin als „sicherer Rahmen“ gedacht war, droht in den Chefetagen und IT-Abteilungen zur absoluten Innovationsbremse zu werden.
Das föderale Kompetenz-Wirrwarr: Wer hat das Sagen?
Das größte Schreckgespenst für Unternehmen ist der berüchtigte „föderale Flickenteppich“. Zwar ist die Bundesnetzagentur die zentrale Anlaufstelle, aber bei der Überwachung kocht fast jeder sein eigenes Süppchen:
Die 16-Länder-Hürde: Da die Bundesländer für den Vollzug im Bereich der öffentlichen Verwaltung und in bestimmten Wirtschaftsbereichen zuständig sind, redet ein ganzer Apparat an Landesbehörden und Datenschutzbeauftragten mit.
Sektorale Zersplitterung: Baut ein Unternehmen eine KI für den medizinischen Bereich, die gleichzeitig Finanzdaten auswertet, muss es sich potenziell mit der Bundesnetzagentur, dem BfArM, der BaFin und den jeweiligen Landesdatenschützern abstimmen. Uneinheitliche Auslegungen des Gesetzes sind hier vorprogrammiert.
Die „Betreiber-Falle“: Schneller Entwickler als man denkt
Viele Unternehmen glauben, sie seien fein raus, weil sie keine eigenen KI-Modelle von Grund auf entwickeln, sondern nur bestehende Tools (wie z. B. GPT-Modelle über Schnittstellen) nutzen. Das ist ein fataler Irrtum:
- Sobald ein Unternehmen eine bestehende KI für einen spezifischen Zweck modifiziert, umprogrammiert oder unter eigenem Namen herausgibt, wird es vom bloßen „Betreiber“ (Deployer) rechtlich zum „Anbieter“ (Provider) befördert.
- Mit diesem Statuswechsel explodieren die Pflichten schlagartig. Das Unternehmen haftet nun für das gesamte System und muss die maximalen Compliance-Vorgaben der EU erfüllen.
Der Dokumentations-Wahnsinn bei Hochrisiko-KI
Fällt ein System in die Kategorie „Hochrisiko“ (und das passiert im Personalwesen bei Bewerbungs-KI oder in der Produktion schneller als gedacht), brennt in der Compliance-Abteilung die Luft. Unternehmen müssen ein massives bürokratisches Pflichtenheft abarbeiten:
Risiko- und Qualitätsmanagementsysteme: Es müssen kontinuierliche Risikoanalysen über den gesamten Lebenszyklus der KI durchgeführt und dokumentiert werden.
Daten-Governance (Art. 10): Die zum Training verwendeten Daten müssen nachweislich frei von Voreingenommenheiten (Biases) sein und höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Für viele KMU ist dieser Nachweis technisch und personell kaum zu erbringen.
Lückenlose Protokollierung: Die KI muss so konstruiert sein, dass sie alle Vorgänge automatisch protokolliert (Logging), um im Ernstfall Behörden Rede und Antwort zu stehen.
Die DSGVO-Verdopplung: Doppelt hält schlechter
Die KI-Verordnung löst die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht ab, sie setzt sich oben drauf.
Die Folge: Unternehmen müssen für ein und dasselbe KI-Projekt eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach der DSGVO und eine KI-Risikobewertung nach dem AI Act durchführen. Zwei gigantische Prüfprozesse, die sich inhaltlich überschneiden, aber von unterschiedlichen Abteilungen und Behörden geprüft werden.
Das Millionen-Risiko bei Fehlern
Ein Spießroutenlauf wird es vor allem deshalb, weil das finanzielle Risiko existenzbedrohend ist. Da die Definitionen im Gesetz (wann ist eine KI z. B. genau „hochriskant“ und wann greift eine Ausnahme?) oft schwammig formuliert sind, bewegen sich Unternehmen rechtlich auf dünnem Eis. Wer sich verschätzt oder eine Frist versäumt, riskiert Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Viele Unternehmen stehen daher vor einem Dilemma: Entweder sie investieren Unmengen an Geld in spezialisierte Anwälte und Compliance-Manager – oder sie lassen innovative KI-Projekte aus Angst vor den Behörden lieber gleich in der Schublade liegen.
Der 4-Schritte-Fahrplan für Unternehmen
Um im regulatorischen Dschungel aus europäischem AI Act und deutschem KI-MIG nicht unterzugehen, hilft nur eins: Strukturierte Pragmatik. Das Bürokratiemonster lässt sich nicht ignorieren, aber man kann es zähmen. Da der kritische Stichtag für Hochrisiko-Systeme und erweiterte Transparenzpflichten am 2. August 2026 unaufhaltsam näher rückt, sollten Unternehmen jetzt diese vier Phasen durchlaufen, um Bußgelder zu vermeiden und die persönliche Haftung der Geschäftsführung abzuwenden.
Phase 1: Die kompromisslose KI-Inventur
Bevor man irgendetwas regulieren kann, muss man wissen, was überhaupt im Haus ist. Unternehmen müssen abteilungsübergreifend erfassen, welche Tools im Einsatz sind.
- Schatten-KI ausleuchten: Der gefährlichste Hebel für Bußgelder sind Mitarbeiter, die über private Accounts sensible Firmendaten in externe Tools wie ChatGPT oder Midjourney jagen.
- Die Leitplanke: Führe unverzüglich eine verbindliche KI-Richtlinie (AI Policy) ein. Darin muss glasklar geregelt sein, welche Tools erlaubt sind und welche Daten (z. B. keine personenbezogenen Daten oder Firmengeheimnisse) eingegeben werden dürfen.
Phase 2: Risiko-Klassifizierung & Rollenklärung
Der AI Act teilt Systeme in Risikoklassen ein. Prüfe genau, in welche Kategorie deine Anwendungen fallen, und nutze die neuen Erleichterungen aus 2026:
- Rollen bestimmen: Nutzt ihr die KI nur (Deployer/Betreiber) oder verändert ihr den Code massiv bzw. vertreibt das System unter eigenem Namen (Provider/Anbieter)? Letzteres verzehnfacht den Bürokratieaufwand.
- Verbotene KI: Sofort abschalten (z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz).
- Hochrisiko-KI: (z. B. Algorithmen zur Vorsortierung von Bewerbungen im HR). Hier müssen bis August 2026 Risikomanagementsysteme und lückenlose Protokollierungen stehen.
- Geringes Risiko: (z. B. Kundenservice-Chatbots). Hier greift ab August 2026 die strenge Kennzeichnungspflicht (der Nutzer muss wissen, dass er mit einer KI spricht).
- KMU-Vorteil prüfen: Das jüngste EU-Vereinfachungspaket greift gezielt kleineren Unternehmen unter die Arme. Sogenannte Small Mid-Caps (unter 750 Mitarbeiter) profitieren von erleichterten Dokumentationspflichten – prüfe, ob dein Unternehmen darunter fällt.
Phase 3: Die gesetzliche KI-Kompetenzpflicht erfüllen
Was viele Chefs übersehen: Die Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter (Art. 4 AI Act) ist keine nette Empfehlung, sondern bereits geltendes Recht.
- Schulungsnachweise erbringen: Unternehmen müssen nachweisen können, dass Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, über ein angemessenes Grundwissen verfügen (Funktionsweise, Risiken, Datenschutz).
- Pragmatisch lösen: Es braucht keine teuren Universitätszertifikate. Dokumentierte interne Kurz-Schulungen, E-Learning-Zertifikate oder klare Leitfäden reichen den Behörden bei einer Prüfung als Nachweis in der Regel aus.
Phase 4: Governance zusammenführen & Haftung absichern
KI-Compliance ist keine reine IT-Aufgabe. Seit März 2026 greift zudem die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, die KI explizit einschließt. Fehlerhafte KI kann somit zur persönlichen Haftung der Geschäftsleitung führen.
- Synergien nutzen: Setze das KI-Compliance-Team zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten (DSGVO) und dem IT-Sicherheits-Team (z. B. NIS2-Verantwortliche) an einen Tisch. Viele Risikoanalysen überschneiden sich und können in einem Rutsch erledigt werden.
- Zuständigkeiten klären: Benenne einen festen KI-Beauftragten im Unternehmen, bei dem alle Fäden zusammenlaufen und der im Ernstfall als Schnittstelle zur Bundesnetzagentur dient.
Quick-Check: Bist du bereit für den August 2026?
Unternehmer-Check: Bereit für die neue KI-Regulierung?
Der EU AI Act und das deutsche KI-MIG stehen vor der Tür. Beantworten Sie die folgenden Fragen, um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen rechtlich sicher aufgestellt ist.
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Ein Gesetz mit zwei Gesichtern
Die nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung durch das deutsche KI-MIG hinterlässt ein tief gespaltenes Bild. Das Gesetz gleicht einem bürokratischen Januskopf:
Für Privatpersonen bringt die neue Ära echten Fortschritt. Der Schutzschild gegen Deepfakes, die Kennzeichnungspflicht von Chatbots und das Recht auf eine verständliche Erklärung bei automatisierten Ablehnungen stärken die digitale Souveränität des Bürgers spürbar. Allerdings hat die Politik eine bittere Pille eingebaut: Dass staatliche Behörden von Bußgeldern befreit bleiben und kein zentrales Transparenzregister kommt, hinterlässt ein massives Glaubwürdigkeitsdefizit beim Grundrechtsschutz.
Für die Wirtschaft hingegen droht die Regulierung zu einem echten Spießroutenlauf zu werden. Der föderale Flickenteppich aus 16 Landesregimen und die Doppelbelastung durch DSGVO und KI-MIG schaffen ein Bürokratiemonster, das vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an ihre personellen Grenzen bringt. Da durch die verschärfte Produkthaftung auch die persönliche Verantwortung der Chefetagen dramatisch steigt, ist Abwarten keine Option mehr.
Unternehmen müssen den bürokratischen Kaltstart jetzt wagen. Nur wer eine saubere KI-Inventur durchführt, klare Richtlinien etabliert und die Kompetenz seiner Mitarbeiter gezielt fördert, wird das regulatorische Dickicht bis zum 2. August 2026 unbeschadet durchdringen. Am Ende entscheidet nicht die Komplexität des Gesetzes über den Erfolg, sondern die unternehmerische Pragmatik bei seiner Umsetzung.
Quellenangaben:
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS): Regierungsentwurf und Begründung zum Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI-MIG), Stand: Februar/Juli 2026.
- Deutscher Bundestag (Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung): Beschlussempfehlung und Berichte der Sachverständigen zum nationalen Umsetzungsgesetz der EU-KI-Verordnung, Drucksache 21/6407, Juni 2026.
- Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz / AI Act), Amtsblatt der EU.
- AlgorithmWatch e.V.: Stellungnahme zum KI-MIG: Warum die Befreiung öffentlicher Stellen von Bußgeldern den Grundrechtsschutz schwächt, Online-Publikation, Juni 2026.
- Bitkom e.V.: Praxisleitfaden und Positionspapier: Compliance-Herausforderungen des AI Acts für den deutschen Mittelstand unter Berücksichtigung des KI-MIG, März 2026.
- Rat der Europäischen Union: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte (EU-Produkthaftungsrichtlinie), Neufassung mit Fokus auf Software und KI-Systeme, verabschiedet 2026.
- Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK): Leitfaden für KMU: Rollenbestimmung (Anbieter vs. Betreiber) und Risikoklassifizierung nach der neuen KI-Gesetzgebung, Aktualisierung Mai 2026.
- Bildmaterial: https://artlist.io/ai/image-generator
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